Wohlbefinden schaffen
Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung- und Sicherung
Aus unserem Selbstverständnis ergibt sich die Zielsetzung, durch kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung von Pflege-, Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten an die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner, die Lebensqualität der uns anvertrauten Menschen zu verbessern.
Deshalb sehen wir die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nicht nur als gesetzliches Erfordernis, sondern vielmehr als Instrument, den eigenen Ansprüchen an ein optimal gestaltetes Dienstleistungsangebot zu genügen. Für uns ist der Qualitätsprozess zyklischer Natur. Er bedarf der Erhebung, Planung, Lenkung, Kontrolle, Prüfung und Sicherung im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Unsere Maßnahmen werden bestimmt durch die gesetzlichen Grundlagen nach § 114 SGB XI und unserem Streben, den Anforderungen der ISO Norm 9001/2000ff gerecht zu werden. Außerdem wird die Zertifizierung unserer Einrichtung angestrebt.
Bei der externen Qualitätssicherung handelt es sich um unterschiedliche Formen von Beratung und Außenkontrolle, sei dies im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen oder freiwilliger Prüfung. Sie erfolgt durch den Sozialmedizinischen Dienst der Krankenkassen, der Heimaufsicht und des Gesundheitsamtes.
Die interne Qualitätssicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und das Qualitätsmanagement sind Aufgabe aller Mitarbeiter sowie der Leitungskräfte.