Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

ABZÜ Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn GmbH
Im Brückenhof
66802 Überherrn
Saarland

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Das Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn (ABZÜ) bietet stationäre Pflege sowie Betreuung und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen an. Ziel ist es, Bewohnerinnen und Bewohnern ein sicheres, würdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen.

Über die Website informieren wir über unser Pflegeangebot, das Leben im Haus, unsere Leistungen sowie über Karrieremöglichkeiten. Nutzerinnen und Nutzer haben zudem die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen oder Anfragen zu Pflegeplätzen und Bewerbungen zu stellen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Durchführung unserer Dienstleistungen erfolgt im direkten persönlichen Kontakt in unserer Einrichtung in Überherrn. Pflege und Betreuung werden individuell auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt und durch qualifiziertes Fachpersonal erbracht.

Über die Website können Interessierte Informationen abrufen und Kontakt aufnehmen – beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Eine persönliche Beratung, Besichtigung der Einrichtung oder Aufnahme erfolgt nach individueller Terminvereinbarung vor Ort.

Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst barrierearmen Zugang zu Informationen zu ermöglichen und die Nutzung unserer Online-Angebote so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung wichtiger Zugänglichkeitsmerkmale:

Tastaturbedienbarkeit
Wir haben darauf geachtet, dass interaktive Elemente wie Links, Buttons und Formulare mit der Tastatur erreichbar und bedienbar sind.

Vorlesefunktion / Screenreader-Kompatibilität & ARIA-Attribute
Unsere Seitenstruktur verwendet aussagekräftige Überschriften-Tags (H1–H3) und erklärt Inhalte klar. Moderne Screenreader können unsere Inhalte erfassen. Für Spezialelemente wurden ARIA-Attribute ergänzt, um zusätzliche Informationen barrierefrei bereitzustellen.

Optimierte Kontraste & flexible Schriftgrößen
Wir verwenden ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, damit Inhalte gut lesbar sind – auch bei geringerer Sehleistung. Die Schriftgrößen lassen sich flexibel anpassen, z. B. über die Zoom‐Funktion des Browsers, ohne dass Inhalte unlesbar oder unbrauchbar werden.

Bilder mit Alt-Texten & strukturierte Inhalte
Bildinhalte sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, sodass Screenreader sie korrekt interpretieren können. Zudem sind Inhalte in logischen Abschnitten mit klaren Überschriften strukturiert.

Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung
Wir prüfen unsere Webseite kontinuierlich auf Barrieren und reagieren auf Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern. Dabei streben wir eine bessere Vereinbarkeit mit den anerkannten Standards an.

Einige Inhalte unserer Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Wir sind bemüht, diese Inhalte nach und nach zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Die vollständige Umsetzung ist derzeit in Planung, kann jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Ziel ist es, mittelfristig alle zentralen Informationen in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.03.2026
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.03.2026

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
ABZÜ Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn GmbH
Im Brückenhof
66802 Überherrn

Bei erkannten Mängeln und Fragen zur Barrierefreiheit schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@abzue.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 / 5676970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de